Kennzeichen Grösse


Bei manchen Zulassungen von Kraftfahrzeugen stellt sich die Frage, ob ein verkleinertes Kennzeichen zulässig ist. Die exakten Muster und Maße der Kennzeichen sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verbindlich geregelt. Für Ausnahmen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Die Kriterien hierfür sind gesetzlich festgelegt.

Ein Kriterium für derartige Ausnahmegenehmigungen ist, dass der Platz zum Anbringen des Standard-Kennzeichens nicht ausreicht. Ein Umbau am Fahrzeug müsste außerdem mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sein.

In der Regel wird dafür ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für Kfz-Angelegenheiten benötigt. Dieses Gutachten wird zur Grundlage einer Ermessensentscheidung für die Ausnahmegenehmigung der Behörde. Falls am Fahrzeug jedoch nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden, die das Anbringen des regulären Kennzeichens nicht möglich machen, wird eine Ausnahmegenehmigung stets abgelehnt.

Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht kein Rechtsanspruch.

Die möglichen Grössen können Sie direkt im Artikel anschaun