Geschwindigkeitsschilder für ihr KFZ oder Anhänger
Warum Geschwindigkeitsschilder ?!
Gemäß § 58 der StVZO sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
sowie einige Anhänger als auch landwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit Geschwindigkeits-Schildern zu kennzeichnen. Die Geschwindigkeits-Schilder
müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite der betreffenden Fahrzeuge angebracht werden. Die Form dieser Schilder ist gesetzlich festgelegt und
somit sind die Schilder kreisrund und haben einen schwarzen Rand.
Unsere Geschwindigkeits Schilder entsprechen der gesetzlichen Norm und verweisen auf die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeuges.
Sie sind aus hochwertigem Aluminium geprägt und bestens für den Aussenbereich geeignet.