Bestimmte von der Kfz-Steuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen unter anderem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.
Grüne Kennzeichen gehören zu den seltensten Kennzeichen bei uns in Deutschland.
Fahrzeuge, die wegen ihrer Nutzungsbestimmung von der Steuer befreit sind, führen ein grünes Kennzeichen.
Bei uns in Deutschland ist dieses Kennzeichen in der Forst und Landwirtschaft oft zu sehen.
Um ein Fahrzeug mit einem grünen Kennzeichen anzumelden, muss man der Zulassungsbehörde eine Bescheinigung von dem
zuständigen Finanzamt vorlegen. Welche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden müssen, kann beim Hauptzollamt oder Finanzamt erfragt werden.
Das Fahrzeug darf dann aber nur ausschließlich zu dem beim Finanzamt angegebenem Zweck geführt werden, ansonsten macht man sich strafbar.
Hinsichtlich der physischen Merkmale unterscheidet sich das grüne Kennzeichen nur in der Schriftfarbe von den üblichen EU-Kennzeichen.
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