Händler Kennzeichen

Das rote Händler-Kennzeichen ist für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen bestimmt. Als Händler gelten unter anderem Kfz- und Teilehersteller, Kfz-Händler sowie Werkstätten. Die Nummer des Kennzeichens beginnt stets mit "06" und wird keinem Fahrzeug fest zugeteilt. Ein rotes Kennzeichenschild darf nur für den eigenen Betrieb genutzt werden.

Hinweis: Das zum roten Kennzeichen gehörige besondere Fahrzeugscheinheft ist stets mitzuführen.